Verbrauchertipp
Hauseigentümer und Mieter können jetzt bei Handwerkerrechnungen noch mehr Steuern sparen: Bis zu 1.200 Euro zieht das Finanzamt nun direkt von der Einkommenssteuer ab, wenn entsprechende Arbeitsleistungen von Handwerkern nachgewiesen werden. Geltend machen können die Auftraggeber von Handwerkern pro Jahr Handwerkerrechnungen in Höhe von zusammengerechnet maximal 6.000 Euro. Davon zieht das Finanzamt unabhängig vom Steuersatz und der Steuerklasse des Antragstellers pauschal 20 Prozent des Rechnungsbetrags als Bonus von der Steuerschuld ab. So reduziert sich die Einkommenssteuer um maximal 1.200 Euro.
Nur Arbeitskosten können geltend gemacht werden
Ganz wichtig - dabei können nur die Arbeitskosten geltend gemacht werden. Materialkosten werden nicht mit einberechnet. Wenn der Handwerker kommt und sagt, das kostet 200 Euro, dafür sind 100 für Material und 100 für Lohn, kann ich nur die 100 Euro Lohnanteil beim Finanzamt geltend machen"
Detaillierte Rechnung inklusive Bankbeleg
Das gleich gilt für Ersatzteile: "Also wenn z.B. der Heizkörper tropft und muss ersetzt werden, dann kann ich den Ein- und Ausbau geltend machen, nicht aber den neuen Heizkörper selbst." Deshalb sollte man bei der Handwerkerrechnung genau darauf achten, was drin steht: "Wichtig ist, dass die Rechnung spezifiziert ist, das nicht pauschal draufsteht, ich habe etwas getan, sondern das draufsteht, ich habe soviel Material- und soviel Arbeitslohn bekommen. Und ganz wichtig ist: Das Geld muss überwiesen werden.
Auch Dienstleistungskosten absetzbar
Neben der Handwerkerrechnung können auch nach wie vor Kosten für Dienstleistungen im Haushalt abgesetzt werden, die keine besonderen Fachkenntnisse erfordern. Putzarbeiten zum Beispiel oder Rasenmähen. Steuerlich geltend gemacht werden können auch Dienstleistungen bei der Pflege von Angehörigen. Bis zu 1200 Euro sind in diesem Fall abzugsfähig, insgesamt kann der Steuerzahler durch die haushaltsnahen Dienstleistungen also 1800 Euro bei seiner Steuer sparen.