Verbrauchertipp
Hauseigentümer und Mieter können jetzt
bei Handwerkerrechnungen noch mehr Steuern sparen: Bis zu 1.200 Euro zieht
das Finanzamt nun direkt von der Einkommenssteuer ab, wenn entsprechende
Arbeitsleistungen von Handwerkern nachgewiesen werden. Geltend machen
können die Auftraggeber von Handwerkern pro Jahr Handwerkerrechnungen
in Höhe von zusammengerechnet maximal 6.000 Euro. Davon zieht das
Finanzamt unabhängig vom Steuersatz und der Steuerklasse des Antragstellers
pauschal 20 Prozent des Rechnungsbetrags als Bonus von der Steuerschuld
ab. So reduziert sich die Einkommenssteuer um maximal 1.200 Euro.
Nur Arbeitskosten können geltend
gemacht werden
Ganz wichtig - dabei können nur
die Arbeitskosten geltend gemacht werden. Materialkosten werden nicht
mit einberechnet. Wenn der Handwerker kommt und sagt, das kostet 200 Euro,
dafür sind 100 für Material und 100 für Lohn, kann ich
nur die 100 Euro Lohnanteil beim Finanzamt geltend machen"
Detaillierte Rechnung inklusive
Bankbeleg
Das gleich gilt für Ersatzteile:
"Also wenn z.B. der Heizkörper tropft und muss ersetzt werden,
dann kann ich den Ein- und Ausbau geltend machen, nicht aber den neuen
Heizkörper selbst." Deshalb sollte man bei der Handwerkerrechnung
genau darauf achten, was drin steht: "Wichtig ist, dass die Rechnung
spezifiziert ist, das nicht pauschal draufsteht, ich habe etwas getan,
sondern das draufsteht, ich habe soviel Material- und soviel Arbeitslohn
bekommen. Und ganz wichtig ist: Das Geld muss überwiesen werden.
Auch Dienstleistungskosten absetzbar
Neben der Handwerkerrechnung können
auch nach wie vor Kosten für Dienstleistungen im Haushalt abgesetzt
werden, die keine besonderen Fachkenntnisse erfordern. Putzarbeiten zum
Beispiel oder Rasenmähen. Steuerlich geltend gemacht werden können
auch Dienstleistungen bei der Pflege von Angehörigen. Bis zu 1200
Euro sind in diesem Fall abzugsfähig, insgesamt kann der Steuerzahler
durch die haushaltsnahen Dienstleistungen also 1800 Euro bei seiner Steuer
sparen.
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